Studierende der Zahnmedizin, die 2017–2018 eintreten, müssen sich dem klinischen Kompetenztest unterziehen und können ohne Bestehen dieses Tests ihren Abschluss nicht machen.
Die Einzelheiten der zahnmedizinischen Eignungsprüfung wurden bekannt gegeben
Gemäß Artikel 8 der von der 68. Sitzung des Obersten Planungsrates der Medizinischen Wissenschaften genehmigten Ausbildungsordnung für den Studiengang „Doctor of General Dentistry“ sind die Studierenden des Doctor of General Dentistry zur Teilnahme am „Klinischen Eignungstest für Doctor of Dentistry“ verpflichtet “. Früher hieß diese Prüfung „Comprehensive Dentistry Exam“, aber aufgrund der Genehmigung der 78. Sitzung des Supreme Council of Medical Sciences Planning wurde sie in Dentistry Clinical Competency Exam umbenannt.
Zu den wichtigsten Bestimmungen der Prüfungsordnung für die zahnärztliche Facharztprüfung zählen:
🔹 Nach Abschluss von 180 Einheiten sind die Studierenden verpflichtet, bis zum Ende des Studienjahres (innerhalb der Anzahl der Studienjahre) an der Prüfung teilzunehmen und diese erfolgreich zu bestehen.
🔹 Das Bestehen aller Lehrveranstaltungen, die Verteidigung der Abschlussarbeit und das Bestehen der Prüfung sind Voraussetzung für den Studienabschluss.
🔹 Ausländische Studierende, deren Unterlagen vom Vizekanzler für Bildung des Gesundheitsministeriums geprüft und genehmigt wurden, unterliegen dieser Regelung ebenso wie inländische Studierende und müssen an dieser Prüfung teilnehmen.
🔹 Studierende, denen es innerhalb der Studienjahre nicht gelingt, die Prüfung zu bestehen, können gemäß den entsprechenden Anweisungen ihr Hauptfach in niedrigeren Jahrgangsstufen in ein anderes Hauptfach wechseln.
🔹 Berechtigte Studierende dürfen mehrmals (im Rahmen der Studienjahre) an der Prüfung teilnehmen.
🔹 Die Prüfung findet in zwei Phasen statt, schriftlich und mündlich. Der schriftliche Test besteht aus 60 Vier-Wahl-Fragen und hat keine negativen Noten. Voraussetzung für die Teilnahme an der mündlichen Eignungsprüfung ist das Bestehen der schriftlichen Prüfung mit mindestens 70 % der Prüfungspunktzahl.
Die Bewertung der mündlichen Prüfungen erfolgt in den einzelnen Ausbildungsgruppen der Zahnwissenschaften unabhängig und wird nach Maßgabe der Ausführungsrichtlinien in jeder Ausbildungsgruppe akzeptiert oder abgelehnt.
🔹 Wenn ein Student die Prüfung in einer oder mehreren Bildungsgruppen nicht besteht, ist er verpflichtet, in den nächsten Kursen an der Prüfung derselben Gruppe oder derselben Gruppen teilzunehmen, bis er eine bestandene Note erhält.
Die Prüfung wird in zahnmedizinischen Fakultäten selbstständig abgehalten.
🔹Der Durchführungsablauf der Prüfung, einschließlich der Festlegung der Durchführungs- und Aufsichtsfaktoren, der Art der Durchführung, der Organisation der Zentren, der Zeit, der Ressourcen und der Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse, wird vom Sekretariat des Council of Dental and Specialised zusammengestellt Bildung und kommuniziert an die Universitäten für medizinische Wissenschaften.
🔹 Diese Regelung ist für Studierende des allgemeinen zahnmedizinischen Doktoratsstudiengangs ab dem Studienjahr 2017-2018 verpflichtend und wird daher im Jahr 1402 umgesetzt.